Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen
Daten Löschsysteme · Mechanische Vernichtung

Mechanische Datenzerstörer & Datenschredder

Physische Vernichtung von Festplatten, SSDs, USB-Sticks und optischen Medien – irreversibel, normkonform nach DIN 66399 und NIST 800-88 (Destroy), mit Vernichtungsnachweis je Datenträger. Das Medium verlässt den Betrieb als nicht lesbarer Materialschrott.

HDD · SSD · NVMe · USB
DIN 66399 · NIST 800-88
Vernichtungsnachweis
Defekte Medien vernichtbar
Anforderung besprechen →
Kennzahlen
Normen
DIN 66399 · NIST 800-88 (Destroy)
Medientypen
HDD · SSD · NVMe · USB · CD/DVD
Ergebnis
Irreversibel · Medium unlesbar
Nachweis
Vernichtungsprotokoll je Datenträger
Daten Löschsysteme · Mechanische Vernichtung

Mechanische Datenzerstörer & Datenschredder

Physische Vernichtung von HDD, SSD, USB und optischen Medien – irreversibel nach DIN 66399, mit Vernichtungsnachweis je Datenträger.

✓ HDD · SSD · NVMe · USB
✓ DIN 66399
✓ Vernichtungsnachweis
✓ Defekte Medien
Kennzahlen
DIN 66399
NIST 800-88
Irreversibel
Protokoll je LW
Anforderung besprechen →
Artikel 1 - 1 von 1


Artikel 1 - 1 von 1

Mechanische Vernichtung: wenn Überschreiben und Degaussing nicht ausreichen

Softwarebasiertes Löschen setzt voraus, dass das Laufwerk funktioniert und alle Speicherbereiche adressierbar sind. Degaussing wirkt nur auf magnetische Medien. Beides greift nicht, wenn Datenträger defekt sind, wenn die Sicherheitsanforderung eine physische Zerstörung vorschreibt oder wenn gemischte Medientypen – HDD, SSD, USB-Sticks, CD/DVD – in einem einzigen Prozess vernichtet werden sollen. Mechanische Schredder schließen diese Lücke.

DIN 66399 definiert Sicherheitsstufen für die physische Datenträgervernichtung: von Stufe H-1 (grobe Partikel, interne Entsorgung) bis H-7 (Partikelgröße unter 5 mm², geeignet für höchste Geheimhaltungsstufen). Für die meisten gewerblichen und behördlichen Anforderungen – DSGVO, IT-Grundschutz, VS-NfD Einstufung – sind Stufen H-4 bis H-5 relevant. Die hier gelisteten Geräte decken diesen Bereich ab.

Der Vernichtungsnachweis ist für datenschutzrechtliche Zwecke unverzichtbar: Seriennummer des vernichteten Datenträgers, Sicherheitsstufe, Zeitstempel und Ergebnis werden je Medium protokolliert. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Datenschutzbeauftragten, bei ISO-27001-Audits und als Bestandteil des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO.

Gerätetypen nach Einsatzszenario

HDD-Zerstörer / Puncher
Einzellaufwerke · schnell · kompakt
Pressen oder stanzen Stahlstifte durch Gehäuse und Plattenpaket. Laufwerk wird in Sekunden unlesbar, bleibt dabei äußerlich weitgehend intakt – kein Schrotthaufen, aber dauerhaft zerstört. Geeignet für IT-Abteilungen mit sporadischem Bedarf und wenig Stellfläche.
Festplatten-Schredder
DIN 66399 H-4 bis H-5 · höherer Durchsatz
Walzen- oder Schneidwerkzeuge zerkleinern Laufwerke zu definierten Partikelgrößen. Geeignet für regelmäßigen Betrieb und größere Stückzahlen. Norm-konforme Partikelgröße ist dokumentierbar und erfüllt die Anforderungen der meisten Behörden und zertifizierten IT-Entsorger.
Universalschredder / Multimedia
HDD · SSD · USB · CD/DVD · Karten
Verarbeitet gemischte Medientypen in einem Gerät. Relevant für Betriebe, die regelmäßig unterschiedliche Datenträger ausmustern, ohne für jeden Typ einen eigenen Prozess zu benötigen. SSD und Flash-Speicher werden zuverlässig vernichtet – Degausser und Software greifen hier nicht.
Industrieschredder / Hochdurchsatz
Großvolumen · kontinuierlicher Betrieb
Für zertifizierte IT-Entsorger, Rechenzentren und Behörden mit hohem Ausmusterungsvolumen. Durchsatz in Einheiten pro Stunde, automatischer Einzug, integrierte Protokollierung. Investition amortisiert sich bei regelmäßigem Großvolumen gegenüber externen Vernichtungsdienstleistern.

Mechanische Vernichtung im Vergleich

Mechanisch (diese Kategorie)
✓  Alle Medientypen: HDD, SSD, USB, optisch
✓  Defekte Medien vernichtbar
✓  Physisch irreversibel
✓  DIN 66399 H-1 bis H-7
–  Medium nicht wiederverwendbar
Degausser
✓  HDD und LTO-Bänder
✓  Schnell, kein Schrottvolumen
–  SSD, NVMe, USB: wirkungslos
–  Medium danach unbrauchbar
–  Kein physischer Vernichtungsnachweis
Software-Löschung
✓  Medium bleibt nutzbar
✓  HDD, SSD, NVMe (Secure Erase)
–  Defekte Medien nicht löschbar
–  Setzt funktionierendes Laufwerk voraus
–  Kein physischer Vernichtungsnachweis

Einen Überblick über Degausser finden Sie in der Kategorie Datenlöschen durch Entmagnetisieren, über softwarebasierte Löschung in der Kategorie Sicheres Überschreiben.

Häufige Fragen zur mechanischen Datenzerstörung

Welche DIN-66399-Sicherheitsstufe benötige ich?
Für DSGVO-konforme Vernichtung personenbezogener Daten in gewerblichen Betrieben ist Stufe H-4 (Partikel ≤ 160 mm²) in der Regel ausreichend. Behörden mit Verschlusssachen bis VS-NfD benötigen mindestens H-4, für NATO-RESTRICTED und höher ist H-5 (≤ 30 mm²) oder H-6/H-7 vorgeschrieben. Im Zweifel legt der zuständige Datenschutzbeauftragte oder der Geheimschutzbeauftragte die Stufe fest.
Kann ich defekte Festplatten mechanisch vernichten?
Ja – das ist einer der Hauptvorteile gegenüber softwarebasierter Löschung und Degaussing. Defekte Laufwerke, die nicht mehr erkannt werden oder deren Elektronik ausgefallen ist, können mechanisch vernichtet werden, unabhängig von ihrem Betriebszustand. Voraussetzung ist, dass das Gerät die mechanischen Abmessungen des Datenträgers verarbeiten kann.
Funktioniert ein Datenschredder auch mit SSDs und USB-Sticks?
Ja, sofern das Gerät für den entsprechenden Medientyp ausgelegt ist. Flash-Speicher (SSD, NVMe, USB) lässt sich weder durch Degaussing noch durch einfaches Überschreiben vollständig löschen – mechanische Zerstörung ist für diese Medientypen die sicherste Methode. Universalschredder verarbeiten HDD, SSD, USB-Sticks, Speicherkarten und optische Medien in einem Gerät.
Was enthält der Vernichtungsnachweis und wofür reicht er?
Typische Felder: Seriennummer des Datenträgers, Gerätemodell, angewendete Sicherheitsstufe, Zeitstempel, Operator. Das Protokoll kann als PDF exportiert und revisionssicher archiviert werden. Es dient als Nachweis gegenüber Datenschutzaufsicht, bei ISO-27001-Audits und als Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO. Für VS-NfD und höher sind zusätzlich amtliche Vernichtungsprotokolle und ggf. ein Zeuge erforderlich.
Lohnt sich ein eigenes Gerät oder besser ein externer Dienstleister?
Ein eigenes Gerät amortisiert sich ab einem regelmäßigen Volumen von etwa 20–50 Laufwerken pro Monat, abhängig vom Gerätepreis und den Kosten des externen Dienstleisters. Der zusätzliche Vorteil: die Vernichtung erfolgt im eigenen Haus, unter eigener Aufsicht, ohne Transportrisiko. Für sporadische Mengen ist ein externer zertifizierter Entsorger oft wirtschaftlicher – aber die Transportkette ist dann ein eigenes Datenschutzrisiko.
Persönliche Beratung

Welche Sicherheitsstufe und welches Gerät passt zu Ihrer Ausmusterung?

Schule: Panasonic und Olivetti. Praxis: HDTRONIC seit 1997. Heino Holst berät Sie direkt – kein Callcenter, kein Bot. Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.

+49 (0)40 700120-91
info@hdtronic.de
Antwort i.d.R. am selben Werktag

Sie wählen im Formular zwischen Rückruf und Video-Call (Teams).

Heino Holst
Heino Holst
Geschäftsführer · HDTRONIC EDV-Service GmbH

Mechanische Vernichtung: wenn Überschreiben und Degaussing nicht ausreichen

Software-Löschung setzt ein funktionierendes Laufwerk voraus. Degaussing wirkt nur auf magnetische Medien. Mechanische Schredder vernichten HDD, SSD, USB-Sticks und optische Medien – auch defekte – irreversibel nach DIN 66399.

Der Vernichtungsnachweis je Datenträger (Seriennummer, Sicherheitsstufe, Zeitstempel) ist für DSGVO, ISO 27001 und VS-NfD-Anforderungen unverzichtbar.

Gerätetypen nach Einsatzszenario

HDD-Zerstörer / Puncher
Einzellaufwerke · kompakt · schnell
Stahlstifte durch Plattenpaket – in Sekunden unlesbar. Für IT-Abteilungen mit sporadischem Bedarf und wenig Stellfläche.
Festplatten-Schredder
DIN 66399 H-4 bis H-5
Walzen- oder Schneidwerkzeuge, definierte Partikelgröße, dokumentierbar. Für regelmäßigen Betrieb und Behördenanforderungen.
Universalschredder / Multimedia
HDD · SSD · USB · CD/DVD · Karten
Gemischte Medientypen in einem Gerät. SSD und Flash werden zuverlässig vernichtet – Degausser greifen hier nicht.
Industrieschredder / Hochdurchsatz
Großvolumen · kontinuierlicher Betrieb
Für zertifizierte IT-Entsorger, Rechenzentren und Behörden. Automatischer Einzug, integrierte Protokollierung.

Methoden im Vergleich

Mechanisch (diese Kategorie)
✓  HDD · SSD · USB · optisch
✓  Defekte Medien vernichtbar
✓  Physisch irreversibel
–  Medium nicht wiederverwendbar
Degausser
✓  HDD und LTO-Bänder
–  SSD / NVMe / USB: wirkungslos
–  Kein physischer Nachweis
Software-Löschung
✓  Medium bleibt nutzbar
–  Defekte Medien nicht löschbar
–  Kein physischer Nachweis

Weitere Verfahren: Degausser · Sicheres Überschreiben

Häufige Fragen

Welche DIN-66399-Stufe benötige ich?
Gewerblich/DSGVO: H-4 (≤ 160 mm²) reicht in der Regel. Behörden VS-NfD: mind. H-4. NATO-RESTRICTED und höher: H-5 bis H-7. Im Zweifel legt der Datenschutz- oder Geheimschutzbeauftragte die Stufe fest.
Können defekte Festplatten vernichtet werden?
Ja – das ist der entscheidende Vorteil. Defekte Laufwerke lassen sich weder softwarebasiert löschen noch per Degausser zuverlässig behandeln. Mechanische Vernichtung funktioniert unabhängig vom Betriebszustand des Mediums.
Funktioniert das auch mit SSDs und USB-Sticks?
Ja, bei Geräten die für Flash-Speicher ausgelegt sind. Universalschredder verarbeiten HDD, SSD, USB-Sticks und optische Medien in einem Gerät.
Eigenes Gerät oder externer Dienstleister?
Ab ca. 20–50 Laufwerken pro Monat amortisiert sich ein eigenes Gerät. Vorteil: Vernichtung im eigenen Haus, unter eigener Aufsicht, ohne Transportrisiko für die Datenträger.
Persönliche Beratung

Welche Sicherheitsstufe und welches Gerät passt zu Ihrer Ausmusterung?

Schule: Panasonic und Olivetti. Praxis: HDTRONIC seit 1997. Heino Holst berät Sie direkt – kein Callcenter, kein Bot.

+49 (0)40 700120-91
info@hdtronic.de

Sie wählen im Formular zwischen Rückruf und Video-Call (Teams).