Der CH-M200 HC ist ein leistungsstarker Schredder, der Festplatten und SSDs sicher und effizient vernichtet. Mit einer Schneidbreite von 33 mm und einer Verarbeitungskapazität von über 300 Festplatten pro Stunde erfüllt er die Sicherheitsanforderungen der DIN 66399 H-4. Ideal für Unternehmen, Banken und Behörden, die höchste Sicherheitsstandards bei der Datenvernichtung benötigen.
CH-M200-HCH5 – Professioneller Festplatten-Schredder für Büro & Behörde
Der CH-M200-HCH5 zerstört Festplatten zuverlässig inklusive Datenscheiben und Komponenten – per Knopfdruck, mit automatischem Stau- und Sicherheitsschutz. Ideal für Unternehmen, Behörden und IT-Dienstleister, die eine gesetzeskonforme, physische Datenvernichtung benötigen.
- Sicherheitsstufe: DIN 66399 H5, Schnittgröße ca. 9 × 35 mm
- Medien: HDD bis 3,5″; zusätzlich u. a. SSD, Mobiltelefone, Disketten, Bänder, USB-Sticks, CDs/DVDs
- Leistung: bis zu 150 HDD/Stunde; Einzugsbreite 115 mm
- Komfort & Sicherheit: intelligentes Förderband zur Taktung, Auto-Reverse/Abschaltung, Füllstands- & Türsensor
- Behälter: 38 l; Geräuschpegel < 70 dB
- Abmessungen/Gewicht: 1040 × 720 × 1500 mm (B × T × H), ca. 842 kg
- Stromversorgung: 6 kW; 220 V oder 380 V, 50–60 Hz; Konformität: CE & RoHS
Der BOWADP S30 ist ein leistungsstarker Schredder, der speziell für die sichere Vernichtung von E-Waste entwickelt wurde. Er kann eine Vielzahl an Medien und Geräten wie Festplatten, SSDs, CDs, USB-Sticks, Leiterplatten und Kunststoffprodukte zerkleinern. Mit einer Durchsatzkapazität von 500 kg pro Stunde erfüllt er höchste Sicherheitsstandards gemäß DIN 66399 und DIN 32757-1.
Mechanische Vernichtung: wenn Überschreiben und Degaussing nicht ausreichen
Softwarebasiertes Löschen setzt voraus, dass das Laufwerk funktioniert und alle Speicherbereiche adressierbar sind. Degaussing wirkt nur auf magnetische Medien. Beides greift nicht, wenn Datenträger defekt sind, wenn die Sicherheitsanforderung eine physische Zerstörung vorschreibt oder wenn gemischte Medientypen – HDD, SSD, USB-Sticks, CD/DVD – in einem einzigen Prozess vernichtet werden sollen. Mechanische Schredder schließen diese Lücke.
DIN 66399 definiert Sicherheitsstufen für die physische Datenträgervernichtung: von Stufe H-1 (grobe Partikel, interne Entsorgung) bis H-7 (Partikelgröße unter 5 mm², geeignet für höchste Geheimhaltungsstufen). Für die meisten gewerblichen und behördlichen Anforderungen – DSGVO, IT-Grundschutz, VS-NfD Einstufung – sind Stufen H-4 bis H-5 relevant. Die hier gelisteten Geräte decken diesen Bereich ab.
Der Vernichtungsnachweis ist für datenschutzrechtliche Zwecke unverzichtbar: Seriennummer des vernichteten Datenträgers, Sicherheitsstufe, Zeitstempel und Ergebnis werden je Medium protokolliert. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Datenschutzbeauftragten, bei ISO-27001-Audits und als Bestandteil des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO.
Gerätetypen nach Einsatzszenario
Mechanische Vernichtung im Vergleich
✓ Defekte Medien vernichtbar
✓ Physisch irreversibel
✓ DIN 66399 H-1 bis H-7
– Medium nicht wiederverwendbar
✓ Schnell, kein Schrottvolumen
– SSD, NVMe, USB: wirkungslos
– Medium danach unbrauchbar
– Kein physischer Vernichtungsnachweis
✓ HDD, SSD, NVMe (Secure Erase)
– Defekte Medien nicht löschbar
– Setzt funktionierendes Laufwerk voraus
– Kein physischer Vernichtungsnachweis
Einen Überblick über Degausser finden Sie in der Kategorie Datenlöschen durch Entmagnetisieren, über softwarebasierte Löschung in der Kategorie Sicheres Überschreiben.
Häufige Fragen zur mechanischen Datenzerstörung
Welche DIN-66399-Sicherheitsstufe benötige ich?
Kann ich defekte Festplatten mechanisch vernichten?
Funktioniert ein Datenschredder auch mit SSDs und USB-Sticks?
Was enthält der Vernichtungsnachweis und wofür reicht er?
Lohnt sich ein eigenes Gerät oder besser ein externer Dienstleister?
Welche Sicherheitsstufe und welches Gerät passt zu Ihrer Ausmusterung?
Schule: Panasonic und Olivetti. Praxis: HDTRONIC seit 1997. Heino Holst berät Sie direkt – kein Callcenter, kein Bot. Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.
Sie wählen im Formular zwischen Rückruf und Video-Call (Teams).
Mechanische Vernichtung: wenn Überschreiben und Degaussing nicht ausreichen
Software-Löschung setzt ein funktionierendes Laufwerk voraus. Degaussing wirkt nur auf magnetische Medien. Mechanische Schredder vernichten HDD, SSD, USB-Sticks und optische Medien – auch defekte – irreversibel nach DIN 66399.
Der Vernichtungsnachweis je Datenträger (Seriennummer, Sicherheitsstufe, Zeitstempel) ist für DSGVO, ISO 27001 und VS-NfD-Anforderungen unverzichtbar.
Gerätetypen nach Einsatzszenario
Methoden im Vergleich
✓ Defekte Medien vernichtbar
✓ Physisch irreversibel
– Medium nicht wiederverwendbar
– SSD / NVMe / USB: wirkungslos
– Kein physischer Nachweis
– Defekte Medien nicht löschbar
– Kein physischer Nachweis
Weitere Verfahren: Degausser · Sicheres Überschreiben
Häufige Fragen
Welche DIN-66399-Stufe benötige ich?
Können defekte Festplatten vernichtet werden?
Funktioniert das auch mit SSDs und USB-Sticks?
Eigenes Gerät oder externer Dienstleister?
Welche Sicherheitsstufe und welches Gerät passt zu Ihrer Ausmusterung?
Schule: Panasonic und Olivetti. Praxis: HDTRONIC seit 1997. Heino Holst berät Sie direkt – kein Callcenter, kein Bot.
Sie wählen im Formular zwischen Rückruf und Video-Call (Teams).
